Das Bundesstrafgericht hat die von der Bundesanwaltschaft beantragten Überwachungsmassnahmen gegen einen mutmasslichen Spion gutgeheissen. Der Mann wird der Spionage für China verdächtigt und befindet sich seit März 2024 in Haft. Die Entscheidung kann vor Bundesgericht angefochten werden.
Aus dem Entscheid der Beschwerdekammer geht hervor, der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) habe festgestellt, dass eine hochrangige Offizierin des Nachrichtendienstes eines ausländischen Staates regelmässige Kontakte mit dem Beschwerdeführer in der Region Genf unterhalten habe.
Der NDB schliesst nicht aus, dass der Verdächtige seit 2011 Informationen an diesen Staat geliefert hat. Dieser Verdacht wird durch drei Treffen mit der Offizierin untermauert. (Zur Vorgeschichte: siehe unten).
Unter diesen Umständen sind die Richter in Bellinzona der Ansicht, dass die Voraussetzungen für eine Überwachung erfüllt sind. Den Antrag auf ein Embargo gegenüber der Presse hat das Gericht abgewiesen.
Die gut ein Jahr dauernde Überwachung des Mannes war laut einem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts zulässig. Es wurden unter anderem Telefongespräche abgehört, eine Ortung vorgenommen und Multimediadaten aufgezeichnet.
Der Beschuldigte verlangte, dass die Rechtswidrigkeit der Überwachung festgestellt wird und die gesammelten Dokumente und Aufzeichnungen aus der Akte entfernt und vernichtet werden. Er beantragte zudem, dass ein «Embargo» gegenüber der Presse für alle im Verfahren ergangenen Entscheidungen verhängt wird.
Laut einer im August veröffentlichten Recherche des «Tages-Anzeigers» ist der Mann ein kanadischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Genf. Der ehemalige internationale Beamte, der heute als Umweltberater tätig ist, soll ein Experte für Nordkorea sein. Er soll China mit Informationen zu Nordkorea versorgt haben.
(dsc/sda)