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Tötung in Pratteln BL: Behörden gehen von Suizid des Täters aus

Polizeiabsperrung in der Naehe des Hauses, wo eine mutmassliche Geiselnahme / ein Toetungsdelikts drei Tote gefordert hat, am Doeltschiweg in einem Wohnhaus, am Freitag, 31. Mai 2019, in Zuerich. (KEY ...
Beim Tötungsdelikt am 10. Februar in Pratteln BL waren zwei Personen gestorben.symbolBild: KEYSTONE

Tötung in Pratteln BL: Behörden gehen von Suizid des Täters aus

20.02.2025, 13:2120.02.2025, 13:21
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Die Staatsanwaltschaft stellt das Strafverfahren nach dem Tötungsdelikt in Pratteln BL mit zwei toten Personen mit grosser Wahrscheinlichkeit ein. Die Pistole des 70-jährigen Täters war nicht auf ihn registriert, wie die Behörden am Donnerstag mitteilten.

Die Staatsanwaltschaft geht «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» davon aus, dass ein 70-jähriger Mann seine 33-jährige Lebenspartnerin getötet hat. Hinweise auf eine möglicherweise involvierte Drittperson liegen nicht vor, wie es hiess.

Die vom Täter benutzte Pistole sei nicht auf ihn registriert gewesen. Der Mann habe zwar Schusswaffen registriert, diese bei der Tat aber nicht verwendet.

Beim Tötungsdelikt am 10. Februar in Pratteln BL waren zwei Personen gestorben. Der Täter und die Frau waren ein Paar und lebten zusammen in einem Haus an der Oberemattstrasse – mit ihnen gemäss Mitteilung auch ein Kleinkind. Dieses sei wohlauf und werde nun anderweitig betreut, hiess es.

Beziehungsprobleme als Motiv

Die Frau sei mit vier Schüssen erschossen worden, hiess es weiter. Bei der Getöteten handelt es sich um eine 33-jährige Kamerunerin. Beim Täter um einen 70-jährigen Schweizer.

Gemäss Behördenangaben schoss der Täter zuerst im Haus und später auch vor der Liegenschaft auf die Frau. Anschliessend begab er sich in den Wintergarten der Liegenschaft und nahm sich mit einem weiteren Schuss das Leben.

Die Staatsanwaltschaft vermutet als Motiv «Differenzen innerhalb der Beziehung zwischen dem Täter und dem Opfer». Da beide Personen nun tot seien, könne dies nicht abschliessend bestätigt werden.

Die Staatsanwaltschaft ist derzeit noch mit letzten Untersuchungshandlungen beschäftigt. Danach wolle sie das Strafverfahren voraussichtlich einstellen. Dies, weil mit dem Tod des Täters ein Prozesshindernis aufgetreten sei. (sda)

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